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Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sind nicht dasselbe.

Die Begriffe „Arbeitskleidung“ und „PSA“ werden oft so verwendet, als ob sie dasselbe bedeuten würden.

Das tun sie nicht.

Und für Unternehmen, die Arbeitskleidung in Europa kaufen, ist dieser Unterschied von Bedeutung.

Arbeitskleidung wird nicht automatisch zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Ein Kleidungsstück kann für die Arbeit hergestellt werden, ohne dass es sich dabei um persönliche Schutzausrüstung handelt.

Eine Kochjacke, eine Serviceuniform oder ein normales Arbeitshemd können beispielsweise einfach Berufskleidung sein. Sie wird zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wenn sie dazu bestimmt ist, den Träger vor spezifischen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu schützen. Das ist die grundlegende Definition in der EU-PSA-Verordnung.

Der Unterschied liegt darin, was das Kleidungsstück bewirken soll.

Denken Sie an eine einfache Arbeitsjacke.

Wenn der Hauptzweck darin besteht, Mitarbeiter zu kennzeichnen oder praktische Arbeitskleidung bereitzustellen, handelt es sich nicht automatisch um persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Wenn das Kleidungsstück jedoch speziell dazu bestimmt ist, den Träger vor einer bekannten Gefahr zu schützen – wie etwa Hitze, chemischer Belastung, elektrostatischer Aufladung oder eingeschränkter Sicht – fällt es in eine ganz andere regulatorische Kategorie.

Das bedeutet, die Frage lautet nicht einfach:

„Sieht das nach Schutzkleidung aus?“

Es ist:

„Welchen Schutz soll dieses Kleidungsstück eigentlich bieten?“

Warum Käufer dies richtig machen müssen

Sobald ein Kleidungsstück unter die PSA-Verordnung fällt, gehen die Anforderungen über die korrekte Herstellung des Kleidungsstücks hinaus.

Das Produkt muss die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, und die in der EU in Verkehr gebrachte persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterliegt dem entsprechenden Konformitätsbewertungs- und CE-Kennzeichnungsverfahren. Die Europäische Kommission pflegt zudem die geltenden harmonisierten Normen und PSA-Leitlinien.

Aus diesem Grund können zwei Kleidungsstücke, die sich sehr ähnlich sehen, völlig unterschiedliche Kaufanforderungen mit sich bringen.

Möglicherweise muss man sich einfach nur an die Uniformvorgaben des Unternehmens halten.

Die andere Variante erfordert möglicherweise technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und spezifische Schutzleistung.

Die nützliche Frage

Bei der Bewertung eines neuen Arbeitskleidungsstils sollten Sie nicht mit Folgendem beginnen:

„Handelt es sich hierbei um Arbeitskleidung oder um persönliche Schutzausrüstung?“

Beginnen Sie mit:

„Vor welchem ​​Risiko soll dieses Kleidungsstück eigentlich schützen?“

Die Antwort darauf ist für weit mehr als nur die Bezeichnung auf dem Produktdatenblatt entscheidend.

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